§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der 1A Seminar AG (nachfolgend Seminar AG genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Geltungsbereich erfasst das Seminarprogramm der Seminar AG, welches allen interessierten Kunden offen steht (nachfolgend „offene Veranstaltungen“) sowie Inhouse-Trainings, ferner im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Seminar AG nicht an, es sei denn, diese hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei Personenbenennungen wie Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer und bei den Zertifikatstiteln wird der einfachen Lesbarkeit halber stets die männliche Form verwendet. Selbstverständlich werden damit Frauen wie Männer gleichermaßen angesprochen.
§ 2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Die Angebote der Seminar AG sind bindend, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich oder in Form einer E-Mail geregelt ist. Weicht der Auftrag des Kunden von dem Angebot ab, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung der Seminar AG zustande. Auftragserteilung durch Kunden können in folgender Form erfolgen: postalisch, per Fax, per E-Mail, per Online-Buchung bei offenen Veranstaltungen.
2.2 Der Kunde erhält nach Eingang des Auftrags (Inhouse-Trainings) bzw. der Anmeldung (offene Veranstaltungen) eine Auftragsbestätigung. Ist das Angebot freibleibend und nicht bindend, so gilt mit dieser Auftragsbestätigung der Auftrag seitens der Seminar AG als angenommen und die Vertragsbeziehung als zustande gekommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dieser innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.
2.3 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Seminar AG und dem Kunden.
2.4 Die Seminar AG versendet sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente an den Kunden per E-Mail bzw. auf Verlangen per Post. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anmeldebestätigung, die Rechnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und – sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie Informationsmaterialien. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen die Übersendung einzelner oder aller Dokumente per Post zu verlangen. Die Seminar AG kann in diesen Fällen eine Gebühr in Höhe von EUR 3,00 pro versandtes Dokument erheben.
§ 3 Offene Veranstaltungen
3.1 Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen sind möglichst frühzeitig an die Seminar AG zu richten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald sie von der Seminar AG schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder, wenn der Kunde dies verlangt, per Post oder Fax. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, je Teilnehmer und Veranstaltung.
3.3 Umbuchungen und Abmeldungen müssen schriftlich oder per E-Mail an die Seminar AG erfolgen. Umbuchungen in einem Zeitraum von weniger als 31 Tagen bis zum Seminartermin werden mit 30 % des Seminarpreises in Rechnung gestellt. Wird danach ein weiteres Mal umgebucht oder die Seminarteilnahme endgültig storniert, ist unabhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung oder Stornierung der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Bei Abmeldungen aus Gründen, welche die Seminar AG nicht zu vertreten haben, sind pro Teilnehmer und Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten: Seminaranmeldungen können bis 31 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Für Stornierungen von 30 bis 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarpreises fällig, für Stornierungen von 13 bis 7 Tagen vor Seminarbeginn werden 75 % des Seminarpreises berechnet. Danach ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Der Seminarbeginn wird jeweils ab 0:00 Uhr des fixierten Termins gerechnet. Für nicht abgemeldete Teilnehmer, die während des Seminars nicht anwesend sind oder für Teilnehmer, die das Seminar vorzeitig abbrechen, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Selbstverständlich wird ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer akzeptiert.
3.4 Die angegebenen Preise gelten für Buchungen bis Ende des laufenden Jahres. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die Seminar AG zum Rücktritt berechtigt. Inhouse-Trainings sowie Seminare der Seminar AG sind umsatzsteuerpflichtig. Die anfallende Mehrwertsteuer ist – soweit nicht anders angegeben – in den Preisen enthalten und wird auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich die Seminar AG vor./span>
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Der Anspruch der Seminar AG auf Zahlung des Preises entsteht bei offenen Veranstaltungen zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Inhouse-Trainings mit der Rechnungszustellung und deren Zahlungsziel. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann dieser in anteiligen Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung gestellt werden.
4.2 Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. Die Seminar AG ist berechtigt, Zertifikate wie z. B. Bescheinigungen und Zeugnisse erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. In diesem Fall ist die Seminar AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unanfechtbar oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen, die lediglich auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, beschränkt.
§ 5 Allgemeine Seminarinformationen
5.1 Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die Seminar AG behält sich vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
5.2 Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die Seminar AG zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung eines Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Kunden unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.3 Wird ein verbindlich vereinbarter Leistungstermin für ein Inhouse-Training vom Kunden nicht mindestens 4 Wochen vorher schriftlich abgesagt, ist die Seminar AG berechtigt, vollen Ersatz der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der Seminar AG einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
§ 6 Kostenübernahme
6.1 Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen. Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen.
§ 7 Mitwirkung des Kunden bei Inhouse-Trainings/kundenspezifischen Trainings
7.1 Terminänderungen müssen schriftlich oder per E-Mail an die Seminar AG erfolgen. Terminänderungen in einem Zeitraum von weniger als 31 Tagen bis zum Seminartermin werden mit 30 % des Seminarpreises in Rechnung gestellt. Wird der Termin danach ein weiteres Mal geändert oder die Veranstaltung endgültig storniert, ist unabhängig vom Zeitpunkt der Änderungsmitteilung oder Stornierung der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Bei Terminstornierungen aus Gründen, welche die Seminar AG nicht zu vertreten hat, sind pro Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten: Inhouse-Buchungen können bis 31 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Für Stornierungen von 30 bis 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarpreises fällig, für Stornierungen von 13 bis 7 Tagen vor Seminarbeginn werden 75 % des Seminarpreises berechnet. Danach ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Der Seminarbeginn wird jeweils ab 0:00 Uhr des fixierten Termins gerechnet. Die Gebühren beziehen sich auf den vereinbarten Tagessatz; Reise- und Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
7.2 Werden bei vereinbarten Leistungen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Dateien und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
8.1 Die Seminar AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.
8.2 Die Seminar AG übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind.
8.3 Die Seminar AG ist verpflichtet, die von ihnen zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet sie nicht für den Fall, dass ihre Leistungen hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleiben.
8.4 Die Seminar AG haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
§ 9 Urheberrechte und Veröffentlichungen
9.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der Seminar AG erstellten Schulungs- und Seminarunterlagen, Darstellungen etc. verbleiben bei der Seminar AG.
9.2 Die Weitergabe der von der Seminar AG erstellten Unterlagen, Darstellungen etc. sowie der im Zusammenhang mit der Leistung erworbenen Informationen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn, dass die Parteien hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
§ 10 Verschwiegenheit
Die Seminar AG verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
§ 11 Datenschutzhinweis
Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange die Seminar AG zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet sind.
1A Seminar AG, Dortmund – 1. Februar 2020